COVID-19 Information
UPDATE 28.02.2021: Nach Information des ÖBSV gibt es durch die 94. Verordnung wieder keine Änderungen für den Bogensport
UPDATE 17.02.2021: Auch die 76. Verordnung bringt keine Änderungen für unseren Sport.
UPDATE 08.02.2021: Leider gibt es auch mit der 58. Verordnung (Novelle zur 4. COVID-Schutzmaßnahmenverordnung) keine Erleichterungen für unseren schönen Sport.
Link zur neuen Information des ÖBSV
UPDATE 04.01.2020: Nach Information des ÖBSV gibt es durch die neue Verordnung keine Veränderung für den Bogensport gegenüber der Verordnung vom Dezember 2020!
Link zur Information des ÖBSV
Dezember 2020:
Aufgrund der neuen COVID19-Verordnung der Bundesregierung und der Erklärung des ÖBSV dazu dürfen/müssen wir euch heute folgendes bekanntgeben:
- Ein Indoor-Training ist bis auf weiteres nicht möglich. Ausgenommen sind wie
bisher Schützen die im ÖBSV-Kader sind, oder Schütz*innen die an internationalen Meisterschaften teilgenommen haben, und eine gültige ÖBSV-Lizenz haben, bzw. müssen andere Schütz*innen die wettkampforientiert trainieren möchten selbst nachweisen das sie vorhaben nationale oder internationale Höchstleistungen zu erreichen falls eine Behörde einen Nachweis verlangt. Das betrifft auch den Schusskanal.
- Ein Outdoor Training am Vereinsgelände kann ab dem 07.12.2020 mit Einschränkungen stattfinden.
Die Einschränkungen sind:
o Es dürfen sich maximal 6 Personen aus maximal 2 Haushalten gleichzeitig zum Trainieren am Platz aufhalten. Um das sicherzustellen ist die bestehende Buchungsplattform zu benutzen.
o Der Sozialcontainer und der Tanzpalast sind für den Aufenthalt nicht freigegeben. Nur das Auf- und Abbauen des Bogens ist im Tanzpalast erlaubt. Im Sozialcontainer sind die Sanitäranlagen und die Küche (um sich Wasser zu holen) zur Benutzung freigegeben.
o die allgemeinen Hygienemaßnamen und Abstandsregeln sind einzuhalten.
o Die Sanitäranlagen sind sauber zu halten, sowie vor und nach Verwendung selbstständig mit den zur Verfügung gestellten Mitteln zu desinfizieren.
o Schütz*innen dürfen sich nur für die Dauer des Trainings am Freigelände aufhalten.
o Da die derzeitige Verordnung allgemeines Training nur im Freien zulässt werden bis auf weiteres keine Schnupperstunden durchgeführt.
Die Info des Österreichischen Bogensportverbandes
Zusatz zur Platzordung als pdf